Kanzlei

Die Rechtsanwaltskanzlei ist auf den Gebieten des nationalen wie internationalen Erbrechts, in allen Bereichen des Familienrechts sowie der Gestaltung privater und unternehmerischer Vermögensnachfolgen tätig. Zur Nachlassabwicklung im Rahmen von Testamentsvollstreckungen wird die Kanzlei regelmäßig von den zuständigen Nachlassgerichten eingebunden. Die besonderen Qualifikationen auf den einschlägigen Rechtsgebieten werden auch durch die langjährigen Berechtigungen zum Führen der Bezeichnungen Fachanwalt für Erbrecht , Fachanwalt für Familienrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (EBS) und Diplom-Verwaltungswirt (FH) dokumentiert.

 

Eine fachlich kompetente juristische Beratung und engagierte anwaltliche Vertretung mit zeitnahen und zielgerichteten Lösungsansätzen sind berechtigte Erwartungshaltung des Mandanten. Deren Erfüllung ist maßgebliches Anforderungsprofil der Kanzlei sowohl bei außergerichtlichen Verfahren und Gestaltungen wie auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Auf den maßgeblichen Rechtsgebieten bestehen langjährige praktische Erfahrungen im Anwaltsbereich, im juristischen Staatsdienst des Freistaats Bayern sowie als Notarassessor. Gleichzeitig wird auch einem wissenschaftlichen Anspruch durch universitäre Lehraufträge und Vorträge, Dozententätigkeiten in der Anwaltsausbildung und -fortbildung sowie durch regelmäßige Veröffentlichungen in der juristischen Fachliteratur Rechnung getragen.